Das neue EU-Energielabel für Lichtquellen
Kommt dir bekannt vor, oder? Wenn wir auf der Suche nach einem neuen elektronischen Haushaltsgerät oder einer neuen Beleuchtungseinrichtung sind, fällt unser Blick früher oder später automatisch auf das EU Energielabel oder die Energieeffizienzklasse des Produkts. Diese Information hilft uns, Geräte miteinander zu vergleichen und das effektivste Modell auszuwählen.
Seit März 2021 gibt es ein neues EU-Energielabel für Haushaltsgeräte und für Lichtquellen gültig seit September 2021. Die neue EU-Verordnung 2019/2015 ersetzt die alte EU-Verordnung 874/2012. Doch was hat sich eigentlich geändert? Wie erkennen wir zukünftig unser der Masse des Angebots ein Modell mit geringem Stromverbrauch?
Fakten zum neuen EU Energielabel für Lichtquellen
- Seit September 2021: Neues EU Energielabel für Leuchtmittel
- Neue Skala der Effizienzklassen von A bis G – das Plus als eigene Klasse entfällt
- Neue und strengere Kriterien zur Bewertung der Effizienz
- Lichtquellen werden meistens in eine niedrigere Kategorie eingeordnet als bisher
- Anreize für Unternehmen, die Effizienz weiter zu optimieren
- QR-Code auf dem Energielabel für weitere Informationen
Welchen Nutzen erfüllt ein Energielabel?
Das Energielabel wird auch Energieverbrauchskennzeichnung genannt und wurde in der Europäischen Union 1996 für viele elektronische Produkte eingeführt (Richtlinie 98/11/EG über Lampen und Leuchten). Folgende Geräteklassen müssen laut Gesetz mit diesem EU Energielabel ausgestattet sein:
- Klimaanlagen
- Kochgeräte (Haushalt)
- Geschirrspüler (Haushalt)
- Heizungen (Raum- und Warmwasserbereiter)
- Leuchtmittel und Lampen
- Lokale Raumheizungen
- Kühl- und Gefriergeräte (Haushalt)
- Kältetechnik (Profi)
- Kühlung mit Direktverkaufsfunktion
- Festbrennstoffkessel
- Elektronische Displays (TV, Monitore, Beschilderung)
- Wäschetrockner
- Lüftungsgeräte (Wohnen)
- Waschmaschinen (Haushalt)
- Reifen
Das Gesetz verlangt von Herstellern, den Energieverbrauch und die Effizienz ihrer Produkte transparent offenzulegen. Ziel ist es, Verbrauchern die Kaufentscheidung zu erleichtern. Viele Modelle ähneln sich (Optik, Volumen usw.), wenn der Kunde z. B. einen neuen Kühlschrank kaufen möchte. Das Energielabel dient als Vergleichspunkt für verschiedene Varianten eines Gerätetyps und hilft dabei, umweltfreundliche Produkte mit dem geringsten Stromverbrauch zu finden. Jährliche Einsparungen von Hunderten von Euro sind dadurch möglich und zudem wird die Umwelt entlastet.
Am auffälligsten auf dem Label sind die Energieeffizienzklassen in Form von Buchstaben, Pfeilen und Farben. Der Vergleich mit einer Ampel liegt hier sehr nahe. Rot steht für die schlechteste Klasse und Grün für die beste Klassifizierung. Die Kategorien zeigen auf einen Blick, wie der Energieverbrauch im Vergleich zu Geräten der gleichen Kategorie bewertet wird.
Energieeffizienz wird zu einem immer wichtigeren Kriterium bei Kaufentscheidungen. Daher schafft das Energielabel auch ein Anreiz für Produzenten, den Energieverbrauch ihrer Geräte kontinuierlich zu verbessern, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Das Label fördert auch technologische Innovationen.
Warum das neue EU Energielabel, die dritte Version?
Das Energielabel wird zum zweiten Mal überarbeitet. Bei der Einführung im Jahr 1996 wurden die Energieeffizienzklassen A bis G definiert. Im Laufe der Zeit hat sich die Effizienz der Geräte weiter verbessert, was dazu führte, dass die meisten Geräte als Klasse A klassifiziert wurden. Die Energielabels waren daher bei vielen Einkäufen keine wirkliche Hilfe mehr. Es folgen zwischen 2003 und 2010 Überarbeitungen für verschiedene Geräte. Bei Lichtquellen reichte die Skala von A++ bis E.
Seit der letzten Aktualisierung hat sich die Technologie jedoch erheblich weiterentwickelt. Der Energieverbrauch ist nochmals deutlich gesunken. Die Folge daraus ist, das erneut ein Großteil der Geräte und Beleuchtungen in der besten oder zweitbesten Effizienzklasse liegen. Der Kunde schließt daraus, dass alle Produkte wenig Strom verbrauchen und besonders umweltfreundlich sind.
Der technologische Fortschritt hat jedoch auch innerhalb einer Effizienzklasse zu großen Abweichungen geführt. Dies zeigt sich beispielsweise bei verschiedenem Stromverbrauch von zwei Lampen in der selben Klassifizierung A++. Diese Differenzen ließ sich nicht mehr abbilden. Mit dem neuen EU Energielabel ist die Abgrenzung erneut deutlich feiner, wodurch der Energieverbrauch wieder genauer eingeschätzt werden kann.
Was ändert sich beim neuen EU-Energielabel für Lichtquellen?
Auf den ersten Blick sehen die neuen EU-Energielabels den alten sehr ähnlich. In beiden Versionen fällt die farbige Skala ins Auge. Die Klassen sind weiterhin mit der gleichen Farbe gekennzeichnet. Allerdings reicht die Skala nicht mehr von A++ bis E, sondern von A bis G (wie in der allerersten Version). G bedeutet eine niedrige, A bedeutet sehr hohe Lichtausbeute pro 1 WattDas Watt (W) ist die Maßeinheit mit welcher die Leistung bestimmt wird. Der Konsument hat immer dann mit Watt zu tun wenn es sich um den max. Strombedarf ... » Mehr Info (Lumen).
Über der Skala stehen nach wie vor der Name des Herstellers und die Modellnummer. Im unteren Bereich lässt sich weiterhin der Stromverbrauch ablesen. Neu ist ein QR-Code, der weitere Informationen bereitstellt.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit gehören nach den neuen Vorschriften fast alle Leuchtmittel einer niedrigeren Energieklasse an. Dies sollte die Hersteller dazu motivieren, effizientere Geräte zu entwickeln, um bessere Klassifizierungen zu erreichen. Zudem wurde die Testmethode näher an die tatsächliche Haushaltssituation angepasst. Mit diesen neuen Bestimmungen soll eine Ansammlung aller Geräte in den Bestklassen zukünftig möglichst vermieden werden.
Beispiel: Viele unserer LED Leuchtmittel waren bisher mit der Energieklasse A+ bewertet. Nach den neuen Vorschriften wird dasselbe Produkt nun in die Energieeffizienzklasse F eingestuft. An der Leuchtmitteltechnik selbst, hat sich nichts geändert. Stromverbrauch und Lichtleistung bleiben gleich. Jedoch aufgrund neuer Vorgaben zur Klassifizierung wird die LED nun einer anderen Energieklasse zugeordnet.
FAQ zum neuen EU-Energielabel für Lichtquellen
Seit dem 1. September 2021 wird EU-weit eine harmonisierte Kennzeichnung von Lichtquellen umgesetzt. Die Übergangsphase endet am 1. März 2023, danach ist nur noch das neue EU-Energielabel erlaubt. Während der Umstellungsphase werden sowohl das alte als auch das neue Energielabel in den Geschäften ausgestellt.
Seit Ende 2019 müssen nur noch Leuchtmittel und Lampen mit festverbauten Leuchtmitteln ein Energielabel tragen. Lampen ohne Leuchtmittel sind von der Verordnung ausgenommen.
Diese Regel wird sich auch mit dem neuen Energielabel nicht ändern. Neu ist jedoch, dass künftig jedes Produkt, das Licht erzeugt, als Lichtquelle bezeichnet wird. Daher gilt das neue Energielabel für alle Leuchtmittel.
Da die Einteilung der Klassen nach strengeren und neuen Kriterien erfolgt, ist eine einfache Übertragung nicht möglich. Es kann beispielsweise sein, dass eine frühere A+ Lampe jetzt in die Klasse F eingestuft wird, während ein anderes A+ Leuchtmittel in die Klasse D umklassifiziert wird.
Der QR-Code kann mit einem Smartphone gescannt werden, um auf die Europäische Produktdatenbank (EPREL) zuzugreifen. Verbraucher finden hier die Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers sowie diverse Parameter des Produktdatenblattes.
EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) ist eine Produktdatenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte in der Europäischen Union. Seit Anfang 2019 müssen Hersteller von Haushaltsgeräten, die das EU-Energielabel tragen, ihre Produkte in dieser Datenbank registrieren. Seit dem 1. September 2021 wird hier auch die Lichtquelle erfasst. Ziel ist es, Produktinformationen für Verbraucher zugänglicher zu machen und die Transparenz zu erhöhen.